Zur Beachtung bei Großmengen von Bürodrehstühlen
Bei der Objektausstattung und Großraummöblierung von Behörden, Verwaltungsräumen, Zentralbereichen und modernen Büroflächen müssen Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht strenge baurechtliche und arbeitsrechtliche Richtlinien beachten. Im Fokus zeitgemäßer Raumkonzepte steht hierbei die Beschaffung von ergonomischen Bürodrehstühlen, Schreibtischstühlen, Drehsesseln und Arbeitsstühlen für flexible Arbeitsplätze, Leitstände, Konferenzräume und Team-Büros. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor Haftungsrisiken, Nutzungsverboten und Bußgeldern wegen Verstößen gegen den Arbeitsschutz und die Personensicherheit. Die Möbelpapst GmbH bietet als erfahrener Objekteinrichter alle diese Sicherheiten für eine absolut rechtssichere Planung von Bürodrehstühlen im gewerblichen Raum.
Baurechtliche Grundlagen und Brandschutz bei Bürodrehstühlen
Das primäre Regelwerk für Großraummöblierung ist die länderspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Verbindung mit den Landesbauordnungen (LBO), sofern Bürozonen an Versammlungsräume grenzen. In Großraumbüros, Fluren und angrenzenden Bürozonen gilt eine strikte Freihaltung der Flucht- und Rettungswege. Rollbare Bürodrehstühle und Drehsessel dürfen Rettungswege zu keinem Zeitpunkt verengen oder blockieren.
Zentral ist das Brandverhalten im Objektbereich nach DIN 4102-1 (Klasse B1 für schwer entflammbare Bürostühle) beziehungsweise der europäischen Norm DIN EN 13501-1. Für erhöhte Sicherheitsanforderungen in öffentlichen Gebäuden, Amtszimmern und Behörden wird für Polstermöbel und Drehsessel die Prüfung nach DIN 54341 (Papierkissentest) verlangt, welche die Brandschutznorm DIN 66084 für das Brennverhalten von Polsterverbünden erfüllt.
Ergonomie und Sicherheitsrichtlinien für Drehstühle
Im Gegensatz zu fester Saalbestuhlung unterliegen Bürodrehstühle und Schreibtischstühle im gewerblichen Einsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 115-401). Vorgeschrieben sind eine kippsichere Konstruktion mit einem Fünf-Stern-Fußkreuz, gebremste Rollen passend zum Bodenbelag (harte Rollen für Teppich, weiche Rollen für Hartböden nach DIN EN 12529) sowie eine stufenlose Höhenverstellung mit Sicherheitsgasfeder.
Zertifizierungen und Prüfverfahren für Bürostühle
Der Nachweis der Konformität erfolgt über anerkannte Zertifikate. Architekten und Bauaufsichten müssen lückenlose Prüfberichte einfordern. Wichtig sind das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die Erfüllung der europäischen Norm DIN EN 1335 (Teil 1-3: Büro-Arbeitsstuhl), welche Maße, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren regelt. Für den 24-Stunden-Einsatz in Leitständen gelten verschärfte Belastungsprüfungen nach British Standard (BS 5459). Die Möbelpapst GmbH gewährleistet bei ihren Produkten, wie ergonomische Bürodrehstühle, Bandscheibenstühle und funktionale Drehsessel, die exakte Einhaltung dieser Zertifizierungen, Belastungsklassen und Richtlinien.
Materialien, Stärken und Ausführungen
Fußkreuze und Mechanik: Verwendung von stabilem Aluminium-Druckguss oder glasfaserverstärkten Polyamiden sowie robusten Synchronmechaniken für dynamisches Sitzen.
Polsterung: Einsatz von flammgeschütztem, langlebigem Kaltschaum mit hohem Raumgewicht (ab 40 kg/m³), um Sitzkomfort und Brandschutz im Dauereinsatz zu garantieren.
Bezugsstoffe: Hochabriebfeste Stoffe (wie Trevira CS) mit Brandschutzausrüstung und extremen Scheuertouren nach Martindale (mindestens 80.000 bis 100.000) für eine intensive Objektnutzung.
Netzrücken: Schwer entflammbare, atmungsaktive Netzgewebe für moderne, ergonomische Schreibtischstühle.
Durch die Beachtung dieser Normen für Bürodrehstühle sichern Planer ihre Großraumprojekte rechtlich ab