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Kategorie Hochwertige Tische

Zur Beachtung bei Großmengen von stapelbaren Tischen und Klapptischen aus Holz für Objekteinrichtungen

Bei der professionellen Objektmöblierung und gewerblichen Raumausstattung von öffentlichen Gebäuden, Bildungsstätten, Stadthallen, Mensen und Pflegeeinrichtungen müssen Architekten, Baubehörden, Inneneinrichter und die Bauaufsicht strenge baurechtliche Regelungen sowie möblierungsrechtliche Vorgaben zwingend beachten. Die kompromisslose Einhaltung dieser Richtlinien schützt Planer, Bauherren und Betreiber vor folgenschweren Haftungsrisiken, baurechtlichen Nutzungsuntersagungen und Bußgeldern wegen Verstößen gegen den vorbeugenden Brandschutz oder die gesetzliche Arbeitssicherheit. Die Möbelpapst GmbH als spezialisierter Objekteinrichter versucht alle relevanten Normen, gesetzlichen Vorschriften und Zertifizierungen für gewerbliche Großprojekte zu erfüllen, ohne es zu garantieren für rechtssichere Möblierungskonzepte.

Klapptische, Mehrzwecktische und stapelbare Tische müssen im zusammengeklappten, ungenutzten oder gestapelten Zustand eine maximale Standsicherheit aufweisen und kippsicher gelagert werden. Im Bereich Brandschutzanforderungen greift national die DIN 4102-1 oder europäisch die harmonisierte DIN EN 13501-1. Je nach konkretem Einsatzzweck, Fluchtwegrelevanz und Raumkategorie müssen die eingesetzten Holzwerkstoffe, Trägerplatten und Beschichtungen schwerentflammbar (Baustoffklasse B1) oder mindestens normalentflammbar (Baustoffklasse B2) ausgeführt sein. Die verwendeten Kantenmaterialien und Oberflächenbeschichtungen dürfen zudem im Brandfall keine toxischen Gase oder dichten Rauchgase in kritischen Mengen freisetzen. Möblierungsrechtliche Richtlinien, Belastungsklassen und europäische Prüfnormen Für Konferenztische, Seminartische, Schulungstische und Klapptische im gewerblichen Objektbereich gelten spezifische europäische Prüfnormen, die sich fundamental von den Anforderungen an Möbel für den privaten Wohnbereich unterscheiden. Die zentrale europäische Norm DIN EN 15372 regelt die genauen Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Standsicherheit und mechanische Dauerhaltbarkeit von Tischen im Nicht-Wohnbereich. Hierbei müssen die Möbel extreme statische und dynamische Belastungsklassen schadlos überstehen, ohne bei einseitiger Belastung zu kippen, sich zu verformen oder strukturell zu brechen. Für Bildungseinrichtungen, Universitäten und Schulen greift zusätzlich die DIN EN 1729, welche die exakten ergonomischen Maße, Tischhöhen und funktionellen Eigenschaften für gesundes Sitzen definiert. Sämtliche Klappmechanismen, Scharniere und Gestelle müssen über integrierte, mechanische Sicherheitsverriegelungen gegen ein versehentliches Zusammenklappen verfügen. Dies ist essenziell, um schmerzhafte Quetschstellen und Scherstellen nach der Sicherheitsnorm DIN EN 527 im täglichen Betrieb effektiv zu verhindern.

Materialanforderungen, Plattenstärken und robuste Objektausführungen
Die mechanische Langlebigkeit, Biegesteifigkeit und tägliche Sicherheit im Objekt hängen direkt von den gewählten Materialeigenschaften und Materialstärken ab. Hochwertige Tischplatten für die intensive Objektmöblierung weisen eine Mindeststärke von 19 mm bis 25 mm auf. Als stabiles Trägermaterial dienen hochverdichtete Gütespanplatten mit strapazierfähiger HPL-Beschichtung (High Pressure Laminate) oder extrem belastbare MDF-Platten nach DIN EN 312. Die Oberflächen müssen kratzfest, stoßfest, lichtecht und chemikalienbeständig gemäß DIN 68861 ausgeführt sein, um aggressiven Prüfverfahren, Nachhaltigkeit und rechtssichere Zertifizierungen Zum lückenlosen Nachweis der Konformität bei behördlichen Prüfungen und öffentlichen Ausschreibungen müssen gültige Prüfzeugnisse namhafter Institute vorliegen. Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist der wichtigste nationale Nachweis für die Erfüllung aller sicherheitsrelevanten Kriterien. Zudem sind Zertifizierungen des Herstellers nach DIN ISO 9001 für ein lückenloses Qualitätsmanagement und DIN ISO 14001 für das betriebliche Umweltmanagement unverzichtbare Indikatoren für verlässliche Industriequalität. Aus Gründen des nachhaltigen Bauens (DGNB / BREEAM) müssen die eingesetzten Holzprodukte aus zertifiziertem Anbau und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, nachzuweisen über anerkannte PEFC- oder FSC-Zertifikate. Streng kontrollierte Emissionszertifikate wie die E1-Einstufung oder das Ökolabel Der Blaue Engel garantieren zudem, dass im Innenraum keine gesundheitsschädlichen Formaldehyd-Ausgasungen oder flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) stattfinden.