Zur Beachtung bei Großmengen für Seminare von Klapptischen und Stühlen
Die Planung, Ausschreibung und Genehmigung von Bestuhlungen und Tischordnungen in Bildungszentren, Kongresshotels, Tagungsräumen oder Universitäten stellt Architekten, Baubehörden und die Bauaufsicht vor komplexe Aufgaben. Tagungs- und Schulungsräume unterliegen einer extrem dynamischen Nutzung und müssen gleichzeitig als gesetzlich definierte Versammlungsstätten strengste Auflagen erfüllen. Um baurechtliche Verstöße, Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden, müssen bei der Objektmöblierung für Festsaal, Seminar- und Großraummöblierungen strengste gesetzliche Vorgaben bezüglich Brandschutz, Paniksicherheit, Ergonomie und hoher mechanischer Festigkeit eingehalten werden. Wer bei diesem hochfrequentierten Thema von Anfang an auf zertifizierte Qualität und rechtssichere Systemkomponenten setzt, ist auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen Richtlinien, Prüfverfahren und Materialanforderungen für Seminar Klapptische und Seminarstühle in Großmengen im Objektbereich zusammen.
Regelwerk für Seminarbereiche und Kongresszentren ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer, wie die VstättVO NRW oder VstättVO Bayern, sowie bei fliegenden Bauten die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in Verbindung mit der DIN EN 13782 für Festzelte und deren Sicherheit. Sobald ein Seminarraum oder Kongresssaal die landesrechtlich definierten Personengrenzen (meist ab 200 Besucher- oder Sitzplätzen) überschreitet, greifen diese Sonderbauvorschriften zwingend. Sie regeln exakt die maximal zulässige Anzahl von Sitzplätzen pro Reihe, die Anordnung der Tischgruppen sowie die Fluchtwegbreite bei der Bestuhlung einer Halle oder eines Tagungsraums. Architekten müssen im Bestuhlungsplan nachweisen, dass die Brandschutzauflagen für die Großveranstaltung erfüllt sind und die lichte Durchgangsbreite der Gänge zwischen den Tischreihen auch bei besetzten Plätzen und zurückgeschobenen Seminarstühlen jederzeit vollumfänglich gewahrt bleibt.
Vorschriften zur Reihenverbindung, Paniksicherheit und Tischaufstellung
Ein zentraler Aspekt bei Seminarstühlen und Seminar Klapptischen ist die Gewährleistung freier Fluchtwege gemäß VstättVO. Werden Tische und Stühle in Reihen aufgestellt, müssen sie so gekoppelt sein, dass sie von Besuchern nicht verschoben oder im Notfall umgestoßen werden können. Im Falle einer Evakuierung oder Panik dürfen lose Möbel die Fluchtwege nicht blockieren. Gefordert wird eine paniksichere Reihenverbindung laut Vorschrift bei den Stühlen sowie eine paniksichere Tischaufstellung laut Vorschrift, was bedeutet, dass sich eine Stuhl- oder Tischreihe bei Druckbelastung nicht in sich zusammenschiebt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formschlüssige Stuhlverbindung nach VstättVO. Integrierte Reihenverbinder aus Metall, die fest mit dem Stuhlgestell verschweißt sind, bieten hierbei die höchste Sicherheit und minimieren Aufstellzeiten beim schnellen Umbau von Seminar- auf Kinobestuhlung. Lose Kunststoff-Clips erfüllen die behördlichen Anforderungen bei Großveranstaltungen meist nicht.
Standardmaße und Platzbedarfsberechnung für Seminarräume
Für die korrekte und effiziente Planung im Bestuhlungsplan sind standardisierte Abmessungen der Seminar Klapptische unerlässlich. Bei reiner Seminarbestuhlung, bei der Personen nur auf einer Seite sitzen, werden häufig schmale Tische im Format 140x50 cm oder 180x50 cm eingesetzt. Für kombinierte Nutzungen oder Gruppenarbeiten haben sich Maße wie 120x80 cm oder 180x80 cm als Industriestandard etabliert. Um Barrierefreiheit zu garantieren, müssen zudem rollstuhlgerechte Tische eingeplant werden, die eine lichte Unterfahrhöhe von mindestens 70 cm bei einer Gesamthöhe von 74 bis 76 cm aufweisen.
Brandschutz und Zertifizierungen im Seminarbereich
Als Nachweis gilt das nationale DIN 4102 B1 Zertifikat für Seminarstühle und Klapptische oder die europäische Norm DIN EN 13501-1 für das Merkmal schwerentflammbar. Für gepolsterte Seminarstühle und deren Bezugsstoffe ist zudem der Zigarettentest und Streichholztest nach DIN EN 1021 Teil 1 und 2 relevant.
Um Personenschäden durch Materialversagen im harten Alltagsbetrieb auszuschließen, müssen Seminarstühle der DIN EN 16139 entsprechen. Diese Norm prüft Möbel auf Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Sicherheit im Nicht-Wohnbereich. Für den hochfrequentierten Einsatz von Bankettstühlen und Seminarstühlen in Großmengen muss zwingend die Zertifizierung DIN EN 16139 Prüfstufe 2 für den starken Objektbereich vorliegen. Für die Seminar Klapptische gilt analog die DIN EN 15372 für den harten Objektbereich.